Musik- und Filmrecht
Die Medien Musik und Film bilden einen Schwerpunkt der rechtlichen Beratung der Medienrechtskanzlei. Durch langjährige Mitgliedschaft in einer Band und Mitarbeit in einer Filmproduktionsfirma sind die zugrundeliegenden Sachverhalte auch aus eigener praktischer Erfahrung vertraut.
Das Musikrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte bei der Schaffung und wirtschaftlichen Auswertung von Musik. Die Medienrechtskanzlei entwirft und verhandelt Verträge zwischen allen Beteiligten des Musikgeschäfts. Zu den Mandanten der Medienrechtskanzlei gehören Kreative wie Künstler, Komponisten ebenso wie Musikverwerter wie Musikproduzenten, Schallplattenfirmen, Musikverlage, Managementagenturen und Konzertveranstalter.
Das Filmrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte bei der Schaffung und wirtschaftlichen Auswertung von Filmen. Die Medienrechtskanzlei entwirft und verhandelt Verträge zwischen allen Beteiligten des Filmgeschäfts und vertritt Drehbuchautoren, Regisseure, Produktionsfirmen, Filmmusikkomponisten und Produzenten.
Die Medienrechtskanzlei vertritt Ihre Rechte gegenüber Vertragspartnern in Streitfällen oder gegenüber Dritten, immer mit dem Augenmerk auf einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
